Über uns

Presse und das Leiden der Tiere

Eingetragen ins Vereinsregister unter der Geschäftsnummer: VR 2449

Natur und Umweltpolitik des NUR

Das Umfeld in dem wir uns heute bewegen wird als Kulturlandschaft bezeichnet. Wir finden kaum noch ursprüngliche Landschaft in unserer Gegend. Zwei Drittel der Wälder die uns als natürlich gewachsen erscheinen stammen aus dem 18. Jahrhundert und sind damit nicht natürlicher als jede Einkaufzone. Würde er nicht bewirtschaftet fänden wir bald keine Möglichkeit mehr die Wanderwege zu nutzen, die Natur würde sich ihr Recht einfordern. Schauen Sie sich alte Industriebrachen an. Erst Gräser, dann Sträucher, dann die ersten Birken und mit der Zeit würde der Wald sich als Ursprung unserer Erde durchsetzen. Hohe Erträge auf kleinen Flächen erlauben es den Landwirten Flächen gegen entsprechende Honorierung als Brachland liegen zu lassen. Die Natur holt sich sofort das Gebiet zurück. Pflanzen und Gräser müssen nicht eingesät werden, durch jahrelanges Spritzen gegen „Unkraut“ steckt die Saat noch im Erdreich und geht wieder auf. Warum nicht mehr Flächen nutzen und diese dann mit biologischem Pflanzenanbau? Unsere Vorfahren hatten auch kein Chemiekonzern und somit nicht die Möglichkeit alle „Schädlinge“ zu vernichten. Landwirte und Kleinbetriebe setzten die Pflanzen so geschickt neben einander, dass Wühlmäuse durch den Geruch vertrieben wurden, Läuse durch Marienkäfer gefressen wurden. Aber auch die Vogelwelt hatte es leichter, es gab noch Insekten in reichlicher Vielfalt. Mit der Nahrung für die Vogelwelt gehen auch die Bestände und die Artenvielfalt  zurück Gentechnik gab es schon immer, nur nannte man es nicht so und hatte nicht das wissenschaftliche know how von heute. Man nutze Kreuzungen oder bestrahlte die Pflanzen und erzielte so resistentere, größere und vielleicht bessere. Einige Universitäten halten Pflanzensaat aus alter Zeit aufbewahrt und sähen diese in eigens dafür reservierten Gebieten aus. Denken Sie an die verschiedenen Apfelsorten die es noch vor wenigen Jahrzehnten bei uns auf dem Markt zu kaufen gab. Heute herrscht eine Artenarmut vor, man kann die angeboten Sorten fast an einer Hand abzählen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Tierhaltung. Hühner leben ihr kurzes Leben auf einer Fläche die so groß ist wie ein DIN A4 Blatt. Schweine und Rinder werden gemästet und mit Medikamenten voll gespritzt. Leonardo da Vinci sagte einst, “ Eines Tages wird das Vergehen an den Tieren so bestraft wie das am Menschen“. Wenn wir uns an dieses Multigenie zurückerinnern, an seine Zeichnungen an seine Prognosen, was ist noch nicht eingetroffen? Aber die Lobby der Natur- und Umweltschützer ist immer noch klein, wird teilweise belächelt. Aber für wen setzen wir uns ein? Warum machen wir so etwas? Könnten nicht die älteren Mitbürger sagen, „ mich betrifft das alles nicht mehr“? Wo bleibt der Nachwuchs in den Umweltverbänden? Sind wir zu unattraktiv? Unsere Ziele und Wünsche Spinnerei?

Die Zeiten sind hart geworden und uns Natur- und Umweltschützern bläst ein kalter Wind ins Gesicht. Die Regierung hat für den Umwelt- und Naturschutz kein Geld mehr. Biologische Stationen werden zumachen. Mitarbeiter dieser Einrichtungen werden ihre Arbeit verlieren und wir gute und kompetente Menschen in Sachen Umwelt- und Naturschutz.

Die Niederlande haben ca. 16,4 Millionen Einwohner und ca. 1,8 Millionen Mitglieder in ihren Umwelt- und Naturschutzverbänden – Deutschland hat 82,4 Millionen Einwohner und ca. 1,1 Millionen. Setzt man dies in Prozente um haben die Niederlande 11% und Deutschland 1,4%. Wir finden das erschreckend!  Sogar in der niederländischen Landwirtschaft hat sich der Umweltschutz durchgesetzt, im CO2 Ausstoß liegen die Niederlande pro Kopf am niedrigsten in Europa.

Wir vom NUR wollen keine Natur- und Umweltschützer vom „Alten Schlag“ sein. Wir wollen modernen Umweltschutz betreiben. Dieses geht nur über die politische Schiene. Solange unsere führenden Parteien den Umweltschutz noch nicht einmal in ihrem Programm haben, die EU unser Politiker unter Druck setzen muss damit geltendes EU-Recht umgesetzt wird, haben wir viel Arbeit vor uns.

Wissenschaftler sind in zwei Lager geteilt was den Bereich Tier- und Pflanzenwelt angeht. Ab wann sind Tiere und Pflanzen heimisch und ab wann  Neophyten (Neupflanzen)? Hier sind unsere Baumschulen gefordert. 2/3 aller dort angeboten Pflanzen stammen nicht von hier. Kirschlorbeer, Azaleen, Flieder, Heidekraut, Schneebeere und Wacholder sind wohl die häufigsten Pflanzen in unseren Gärten. Hier sollte man bedenken, wer fremdländische Pflanzen setzt, schließ die heimische Tierwelt aus.

Das beste Beispiel ist die Forsythie, schönes Aussehen kein Nutzen.

Aber was sind heimische Wildpflanzen? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Welches Jahrhundert nehmen wir als Grundlage? Auch unsere Vorfahren brachten schon Pflanzen von ihren See- und Entdeckungsfahrten mit. Der Japanische Knöterich ist ein übel für unsere Wälder, Farne und kleinere Pflanzen werden überschattet, gehen ein, und er setzt sich überall erschreckend schnell durch. Ein friedlicher Vertreter ist hingegen die Nachtkerze die aus Nordamerika eingeführt wurde. Sie ist aus unseren Gärten nicht mehr wegzudenken. So finden Nachtfalter hier Nahrung und Fledermäuse dann die Nachtfalter. Unsere Flora wäre ärmer wenn es einige dieser Exoten nicht geben würde. Aber hier gilt es den Nutzen im Vorfeld abzuklären.

In der Tierwelt sieht es ähnlich aus, Ochsenfrösche haben keine natürlichen Feinde in der freien Landschaft. Sie fressen alles was sie bekommen können, angefangen von unseren heimischen Amphibien bis hin zu kleinen Enten.

Im Reich der Fischwelt haben wir auch diese Probleme. Nimmt man den Amur (Graskarpfen) denkt man sofort an die sensible Pflanzenwelt unter Wasser.

Die Probleme des Naturschutzes sind Vielfältig, aber was können wir tun?

Umweltschutz heißt Menschenschutz. Hier wollen wir einsetzen. Feinstäube und Lärm sind die Geißel unserer Gegenwart. Politiker halten hier ihre Augen verschlossen. Denkt man zum Beispiel an PM 10, Feinstäube, hier hat die EU schon vor Jahren Vorschriften herausgegeben. Hier in Deutschland war es ein Schock, und die Politiker taten so als wäre dieses Gesetzt erst vor wenigen Monaten verabschiedet. Jetzt herrscht Panik, Straßen werden für den LKW Verkehr gesperrt, demnächst werden Fahrzeuge mit besonderen Plaketten in Abhängigkeit ihres Ausstoßes an Feinstaub ausgestattet.

Bei uns im Kreis Recklinghausen gibt es nur eine Messstation! Warum werden nicht die vorhandenen wieder in Betrieb gesetzt? Hat die Politik Angst vor den Messergebnissen?

Wir entscheiden Heute über das Morgen. Nur wir müssen rasch handeln, müssen die Versiegelung unserer Freiflächen stoppen, den LKW Verkehr aus unseren Städten fernhalten. Das Bahnnetz muss erweitert und besser genutzt werden. Im Zeitalter der Container ist es ein leichtes diese zu nutzen. Schiffe bringen aus allen Erdteilen mit genormten Containern Ware zu uns. Warum nicht auf die Bahn und dann in die Städte. Kanäle durchziehen unser Land, Schiffe könnten ein Vielfaches an Containern über weite Strecken transportieren. Für den Nahverkehr könnten dann LKWs mit entsprechenden Russfiltern eingesetzt werden. Die Autobahnen wären leerer, die Menschen die an ihnen wohnen wären vor Lärm und Feinstäuben sicherer. Alles würde gehen, aber die Lobbyisten kämen zu kurz. Wählerstimmen gingen verloren. Benzinkonzerne hätten Umsatzeinbußen.

Die Konsequenz all dessen ist, dass tatsächlich wichtige Diskussionen, die unsere Lebensqualität und die der Tiere und Pflanzen viel zu selten in einer rationalen wissenschaftlichen Art und Weise geführt, sondern durch irrationale – religiöse Denkweise blockiert wird. Eine fruchtbare Debatte über unsere künftige Lebensweise muss auf Wissen, Fortschrittstreben und Technologie basieren – also auf Fähigkeiten, die einzig der Mensch in diese Welt einbringen kann. Hier muss jedoch der ökologisch geprägte Konservatismus, der im Namen der Umwelt agiert, aber die Beschneidung der menschlichen Zukunft betreibt überwunden werden.

Sie wollen sich arrangieren? Sie sind nicht von irgendwelchen Einrichtungen (oder Parteien) abhängig? Dann möchten wir Sie bitten, uns Informationen über sich und Ihre Arbeit zukommen zu lassen.

 

SATZUNG

§ 1     Name und Sitz

           Der Verein führt den Namen NUR im VEST e. V. und ist in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Herten.

 § 2     Zweck und Aufgaben

1.     Der NUR im VEST e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes Deutschlands.

2.     Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Umweltbildung sowie Umwelt- und Landschaftsschutz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a)        Durchführungen und Besuche naturkundlicher Veranstaltungen.

b)        Zusammenkünfte mit wissenschaftlichen und allgemein bildenden Vorträgen und Informationen.

c)        Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Ziele des Natur- und Umweltschutzgedankens.

d)       Mitwirkung bei Planungen, die für den Schutz der Natur bedeutsam sind.

e)        Einwirkung auf Gesetzgebung, Verwaltungen und weitere Entscheidungsträger gemäß den genannten Aufgaben, sowie das Eintreten für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften

f)         regionale und überregionale Kontakte mit ähnlich orientierten Organisationen, Einrichtungen und Personen

g)        Förderung der nachhaltigen und naturverträglichen Landnutzung

h)        Förderung des Tierschutzes durch Informationen und Weiterbildungsmaßnahmen über die artgerechte Haltung und den Erhalt der Lebensräume.

i)          Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Natur- und Umweltschutz sowie die Förderung jugendpflegerischer Ziele in diesem Sinne.

3.     NUR im VEST e. V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.     NUR im VEST e. V. will das Verständnis für den umfassenden Schutz der Natur und Umwelt fördern und wecken. Dazu gehört insbesondere die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Pflanzen und Tiere, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und der Förderung des Tierschutzes.

§ 3     Mitgliedschaft

          1. Mitglied des NUR im VEST e. V. können natürliche und juristische Personen werden. Mit der Beitrittserklärung erkennt der Antragsteller diese Satzung an.

          2. Über den schriftlich zu stellenden Antrag zur Aufnahme in den NUR im VEST e. V. entscheidet der Vorstand.

  3.   Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt muss spätestens am 01. Oktober zum Ende  des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand NUR im VEST e. V erklärt werden.

 4.  Ein Mitglied, das sich vereinsschädigend verhält oder gröblich gegen die Satzung verstößt, kann vom Vorstand des NUR im VEST e. V. ausgeschlossen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 § 4     Organe des Vereins

Die Organe des NUR im VEST e. V. sind:

          1.  die Mitgliederversammlung und

2.    der Vorstand

§ 5     Mitgliederversammlung

          1.  Hauptorgan des NUR im VEST e. V. ist die Mitgliederversammlung, die einmal jährlich einzuberufen ist. Die Mitgliederversammlung   bestimmt die Richtlinien und Programme der Vereinsarbeit.

    2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im März eines jeden Jahres statt. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl durch Bekanntmachung in der Recklinghäuser Zeitung und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Ausgabe Recklinghausen unter Bekanntgabe des Termins, des Versammlungsortes und der Tagesordnung mit einer Frist von 3 Wochen ein. Mitgliedern, die keine der genannten Tageszeitungen beziehen und den Vorstand hiervon schriftlich unterrichtet haben, ist die Einladung schriftlich unter der Wahrung der genannten Frist zu übermitteln.

          3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1/3 der von dem NUR im VEST e. V betreuten Mitglieder verlangt wird. Über Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Anträge sind bis zum 31.12. des Kalenderjahres an den Vorsitzenden in schriftlicher Form einzureichen.

          4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

            - die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer auf die Dauer von drei Jahren

            - die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte und die Entlastung des Vorstandes

            - die Behandlung von Anträgen

            - Satzungsänderungen

            - die Auflösung des NUR im VEST e. V.

          5. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben anwesende Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

          6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bzw. bei dessen Abwesenheit, die des 2. Vorsitzenden.

          7. Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

          8. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und auf Antrag von mindestens 1/10 der anwesenden Stimmberechtigten geheim.

          9. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 6     Vorstand

                        1.   dem 1. Kreisvorsitzenden

2.   dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden

3.   dem Schriftführer

4.   dem Geschäftsführer

5.   dem Jugendreferent

6.   den bis zu 3 Beisitzern

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

1.   dem Kreisvorsitzenden

2.   dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden

3.   dem Schriftführer

4.   dem Geschäftsführer

              Je zwei Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB.

§ 7      Jugendarbeit im NUR im VEST e. V.

1.    Die Jugend im NUR im VEST e. V ist mit den Mitgliedern gleichgesetzt.

2.    Die Jugendlichen im NUR im VEST e. V. erhalten eine angemessene Finanzausstattung, die der Vorstand festlegt. Der Jugendwart entscheidet über die Verwendung ihrer Mittel in Zusammenarbeit mit der Jugendgruppe.

3.    Auf der Mitgliederversammlung des NUR im VEST e. V. gibt der Jugendgruppenleiter der Naturschutzjugend einen Tätigkeitsbericht der Jugendgruppe ab. Der Bericht kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

§ 8     Geschäftsjahr und Rechnungswesen

          1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

          2. Für das Kassen- und Rechnungswesen ist der Geschäftsführer verantwortlich.

3.    Die Prüfung der Jahresrechnung geschieht durch zwei Kassenprüfer.

§ 9    Mitgliedsbeitrag / Einnahmen

1.    Die von den Mitgliedern des NUR im VEST e. V. zu zahlenden Mitgliedsbeiträge legt die Mitgliederversammlung fest.

2.    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 10   Auflösung

1.    Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung, wobei 3/4 der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

2.    Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an das SOS Kinderdorf in 47533 Kleve- Materbom, Kuhstraße.

§ 11   Inkrafttreten

          Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des NUR im VEST e. V. am 24.03.2006 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Herten 25.03.2006

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