Osterfeuerregelungen in den einzelnen Kommunen!
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:Osterfeuer müssen dem Brauchtum dienen07.04.2004 Feuer zur Osterzeit sind nur dann als Osterfeuer erlaubt
oder können genehmigt werden, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der
Brauchtumspflege dienen. Demgegenüber sind Feuer, mit denen der Zweck verfolgt
wird, pflanzliche Abfälle aller Art zu entsorgen, grundsätzlich verboten, auch
wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Das hat der 21. Senat des
Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden. Er wies
damit die Beschwerde eines Landwirts aus Dortmund - Menglinghausen gegen einen
Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31. März 2004 zurück. Mit
seinem Rechtsmittel wollte der Landwirt und Beschwerdeführer im Wege der
einstweiligen Anordnung die Genehmigung für ein "Osterfeuer" auf seinem
landwirtschaftlichen Grundstück von der Stadt Dortmund erstreiten. |
Verbrannt werden darf nur trockenes unbehandeltes Holz: Aber wie ist die Realität?

So sehen Osterfeuer im Kreis Recklinghausen aus. Entsorgung oder Tradition?

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Osterfeuer in Dorsten
neu geregelt Am 13.03.2008 hat der Rat der Stadt Dorsten eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dorsten beschlossen. Insbesondere sind Regeln zum Abbrennen von Osterfeuern neu geschaffen worden. Das Abbrennen eines Osterfeuers gilt dann als genehmigt, wenn eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein dieses Feuer zwischen Karsamstag, 20:00 Uhr, und Ostersonntag, 22:00 Uhr, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ausschließlich zur Brauchtumspflege abbrennt. Dabei sind folgende Abstände einzuhalten:
Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 5 x 5 m und ein Gesamtvolumen von 50 m3 nicht überschreiten. |
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Regelung für Osterfeuer in der Stadt Gladbeck Was sind Brauchtumsfeuer? Brauchtumsfeuer, wie z.B. Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für Jedermann zugänglich sind. Das Gemeinschaftserlebnis stellt den besonderen Sinnbezug des Osterfeuers her oder fördert ihn zumindest. Das heißt: Alle Feuer, die diese strengen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind gesetzlich verboten. Verstöße werden verfolgt und geahndet. Verbrannt werden dürfen nur: Geeignete trockene pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. Alles andere Brennmaterial ist unzulässig. Um das Ablagern von fremden Müll, Hausrat, Sperrmüll etc. zu vermeiden, sollte das Brennmaterial zweckmäßiger Weise erst wenige Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Wichtig! Zu beachten sind auch bei Brauchtumsfeuern die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG - , wonach das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird. Also: - Feuerstellen nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden, Verkehrswegen, Bäumen und Sträuchern einrichten. - Brennmaterial erst kurz vor dem Verbrennen aufschichten, damit keine Vögel und Kleinsäuger zu Schaden kommen. - Brennmaterial vor dem Anzünden noch einmal umschichten, um evtl. darin befindliche Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. - Beaufsichtigung des Feuers von einer mindestens 18 Jahre alten Person, die den Verbrennungsplatz erst nach vollständigem Erlöschen des Feuers sowie der Glut verlassen darf. - Geeignete Löschmittel wie Sand, Wasser oder Feuerlöscher in ausreichendem Umfang bereithalten. - Beim Anzünden dürfen keine Brandbeschleuniger (Benzin etc.) verwendet werden. - Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden (Funkenflug); ein in Gang gesetztes Feuer ist bei aufkommendem starken Wind unverzüglich zu löschen. - Verbrennungsrückstände unverzüglich in den Boden einarbeiten oder mit Erde abdecken. Anmeldung von Brauchtumsfeuern: Bitte melden Sie Ihr Brauchtumsfeuer bis spätestens 7 Tage vor dem Abbrennen dem örtlichen Ordnungsamt schriftlich mit folgenden Angaben an: 1. Bezeichnung der Organisation oder des Vereins 2. Ort der Feuerstelle 3. Datum 4. Uhrzeit 5. Verantwortliche(r) mit Telefonnummer (Handynummer) |
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Herten (Brauchtumsfeuerverordnung) 2005
§ 1 Begriffsbestimmungen § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 |
Castrop-Rauxel? Datteln? Haltern am See? Marl? Oer-Erkenschwick? Recklinghausen? Waltrop?
Sind das geplante Osterfeuer??????
Wurden diese Osterfeuer von den Ordnungsämtern überprüft? Nicht bemängelt? Vielleicht sind die Angestellten nur nicht aufgeklärt?
Da diese Feuer noch nicht abgebrannt sind, kann man zurzeit nicht eindeutig von Osterfeuern sprechen. Aber wir werden sehen!
Wir vom NUR-im-VEST fordern schärfere Kontrollen und härtere Bestrafungen!
![]() Marler Straße / Landwehr Herten - hier liegt sogar Sondermüll auf dem Osterfeuer
1 Tag nach dem entzünden. Das Feuer schwelt noch und gibt giftige Rauchgase an die Umwelt frei. |
![]() Bottrop - auch hier behandeltes Holz (getränkt?) und Grünschnitt
Halleluja Feuer - Umweltverschmutzung noch am nächsten Tag. Hier werden durch das Schwelen giftige Rauchgase frei gesetzt. Es lebe die Tradition! |
![]() In der Ried Herten - Strohballen und Tannen sind hier der Hauptbestandteil
Nur mäßig abgedeckt - Köhlercharakter. Auch noch schwelend am nächsten Tag. |
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| Marler Straße / Landwehr - Bahnschwellen mit eingeschlagenen "Nägeln" | Kösheide Pelkumerfeld Gladbeck / Baumstämme und reichlich Grünschnitt | Nähe Schloss Beck Kirchhellen / nur Grünschnitt auf dem Osterfeuer |
![]() Dorstener / Feldhauser Straße Gladbeck - auch hier reichlich Grünschnitt. |
![]() Ellinghorster Straße / das Feuer darf nur einige Stunden brennen!!! |
![]() In der Ried / Grünschnitt ohne Ende / hier haben einige das Gerichtsurteil vom OVG Münster nicht gelesen. |
![]() Danke an die traditionellen Brauchtumsfeuer Liebhaber - oder auch Umwelts.......... |
![]() Schützenplatz Ellinghorst - Ein wahrlich gelungenes Osterfeuer? / Alkohol schon im Vorfeld? Oder nur Entrümpelung des Vereinsheims? |
![]() Danke an die traditionellen Brauchtumsfeuer Liebhaber - oder auch Umwelts.......... |
![]() Reiner Grünschnitt und somit verboten
Trotz Verbot und Nässe angezündet. Verstoß gegen die Verordnung der Stadt Herten. |
Baumstämme und Grünschnitt, Paletten und
Eisenbahnschwellen, Holzbalken und Unrat! Osterfeuer? Oder nur Feuer zur Entsorgung? Die Entsorgungsunternehmen berechne ca. 190,00 Euro für eine Tonne Siedlungsabfälle - da kommen doch Osterfeuer viel zu selten vor. Aber hier kann man Tradition mit Entsorgung ideal kombinieren. Wir vom NUR-im-VEST mit Gelsenkirchen und Bottrop meinen: Das Ordnungsamt und die Städte sind gefordert ein Riegel davor zu schieben - vernünftige Verordnungen zu schaffen, private Osterfeuer zu verbieten und nur noch wenige öffentliche Osterfeuer zu genehmigen. Diese Osterfeuer müssen dann aber auch den Gesetzen, wie dem LImschG und dem Abfallbeseitigunsgesetz, entsprechen. |
![]() So sehen viele Osterfeuer am nächsten Tag aus, wie hier an der Kämpe und an der Feldhauser/Dorstener Straße. Umweltverschmutzung noch am nächsten Tag. Hier werden durch das Schwelen giftige Rauchgase frei gesetzt. Es lebe die Tradition.
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Das sind Beispiele wie ein Osterfeuer auf keinen Fall aussehen darf! Sondermüll und Siedlungsabfälle! Tannen und Strohballen! Einigen Betreibern scheint der Begriff Grünschnitt nicht geläufig. Hier der Link zum Oberverwaltungsgericht Münster. Umweltverstöße sind kein Kavaliersdelikte! Und Osterfeuer keine Entsorgungsfeuer! |
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Messwerte Ostern 2010
Messwerte Ostern 2009
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Messwerte Ostern 2009 – Entnommen LUA-NRW – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert lt. EU 50 µm/m³ 13.04.2009-1 Messung nach den Entsorgungsfeuern um 09.00 Uhr – Dank an alle die das Brauchtum pflegen!! In Bottrop, Datteln und Essen sind die Messgeräte ausgefallen und liefern zurzeit keine Daten – Zufall. |
Entnommen www.lua.nrw.de – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert Lt. EU 50 µm/m³
Messwerte Ostern 2008
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Messwerte Ostern 2008 – Entnommen LUA-NRW – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert lt. EU 50 µm/m³ |
Entnommen www.lua.nrw.de – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert Lt. EU 50 µm/m³
Messwerte Ostern 2007
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Entnommen www.lua.nrw.de – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert Lt. EU 50 µm/m³
Messwerte Ostern 2006
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Entnommen www.lua.nrw.de – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert Lt. EU 50 µm/m³
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Entnommen www.lanuv.nrw.de – Werte in µm/m³ - Maximal zulässiger Wert Lt. EU 50 µm/m³