Lärm
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„Schon gehört?“ - Tag gegen Lärm 2008 UBA fordert regionale Maßnahmen gegen hohe Lärmbelastungen Lärm belastet die Bevölkerung unvermindert stark. Das ist das Ergebnis einer Erhebung in großen Ballungsräumen und der Umgebung stark befahrener Verkehrswege. Ein ständig hoher Lärmpegel kann nachteilige gesundheitliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben, wie Schlafstörungen oder Probleme mit dem Herzkreislaufsystem. Das wies das Umweltbundesamt (UBA) in mehreren Studien nach. Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt den Städten und Gemeinden seit 2005 vor, den Lärmpegel zu senken. Um dies zu erreichen, mussten die Gemeinden in Deutschland bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten erstellen. Sie erfassten die Lärmbelastung der Bevölkerung systematisch, etwa an viel befahrenen Eisenbahnstrecken, Großflughäfen, Krankenhäusern oder Schulen. Die Gemeinden sind nun aufgerufen, Lärmaktionspläne aufzustellen, die die Lärmsituation deutlich verbessern. „Kurzfristig müssen wir die Lärmbelastungen beseitigen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Langfristig sind die Vorsorgewerte der Weltgesundheitsorganisation zu erreichen: tagsüber 55 Dezibel und nachts 45“, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Es ist erforderlich, dass die EU die Grenzwerte für Geräusche im Zusammenhang mit Straßen- und Schienenfahrzeugen weiter senkt und die Geräuschemissionen der Kraftfahrzeugreifen deutlicher begrenzt“, so Troge. Lärm kann krank machen. Das belegen Studien, die das UBA in Auftrag gab. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in Gebieten mit hohem Verkehrslärm über 65 Dezibel wohnen. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch, wie zur Behandlung von Bluthochdruck, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Das ergab eine Datenanalyse mit mehr als 800 000 Personen, die im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb wohnen. Menschen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, leiden häufiger unter hohen Blutdruckwerten als Personen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um zehn Dezibel, erhöht das Risiko eines hohen Blutdrucks bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent. Die Städte und Gemeinden stellen bis zum 18. Juli Lärmaktionspläne auf. Sie legen darin technische und planerische Maßnahmen fest, um Lärmwirkungen und Lärmprobleme zu vermindern. Das UBA setzt sich für eine deutlich bessere Verzahnung der Lärmaktionsplanung mit anderen städtischen Aktivitäten – wie Luftreinhalteplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen - zur Minderung der Umweltbelastungen ein.
Dessau-Roßlau, 15.04.2008 Pressesprecher: Martin Ittershagen
Mitarbeiter/innen:
Anke Döpke, Dieter Leutert, Adresse: Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau Telefon: 0340/21 03-2122, -2827, -2250, -2318, -3927, -2507 E-Mail: pressestelle@uba.de Internet: www.umweltbundesamt.de |
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Verkehrs- und Fluglärm machen auf Dauer krank Internationale Studie zeigt erneut: Mit steigender Lärmbelastung, steigt der Blutdruck Lärm nervt nicht nur, Lärm kann auch krank machen: So haben etwa Personen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, häufiger höhere Blutdruckwerte, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um 10 Dezibel (dB(A)) im Schallpegelbereich zwischen 30-60 (dB(A)) erhöht das Risiko für Bluthochdruck bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent. Das geht aus einer aktuellen internationalen Studie hervor, welche die Europäische Kommission förderte. An der großen europäischen Studie – an der das Umweltbundesamt mitwirkte – nahmen rund 5.000 Anwohner der Flughäfen Amsterdam, Athen, Berlin, London, Mailand und Stockholm teil. Die Experten ermittelten die Wirkungen des Flug- und Straßenverkehrslärms auf die Gesundheit – vor allem auf den Blutdruck. Die Forscherinnen und Forscher ermittelten den Fluglärm anhand der Flugbewegungen und Flugzeugdaten. Die nächtliche Fluglärmbelastung der Testpersonen lag zwischen 30 und 60 dB(A). Die Stichproben schlossen auch Personen ein, die keinen wesentlichen Lärmbelastungen ausgesetzt waren. Das ermöglichte Vergleiche zwischen Personen aus stark und weniger stark lärmbelasteten Wohngebieten. Zudem sicherten die Angaben der Probanden in den Fragebögen, dass sich die Vergleichsgruppen nicht in soziodemografischen Merkmalen – wie Alter und Schulbildung – oder bestimmten Risikomerkmalen – etwa Rauchen, Übergewicht, körperliche Aktivität – unterschieden. Im Ergebnis der Untersuchung zeigte sich für alle Flughäfen: Personen, die Nachtfluglärm ausgesetzt waren (mittlere Lärmbelastung im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr bis 6:00 oder 23:00 bis 7:00 Uhr, je nach Land) wiesen häufiger höhere Blutdruckwerte (vor Ort gemessen) auf oder waren bereits wegen Bluthochdrucks in ärztlicher Behandlung, als Personen aus ruhigeren Wohngebieten. Die Forscher fanden heraus: Ein um 10 dB(A) höherer Fluglärmpegel ist mit einem Anstieg des Risikos für Bluthochdruck um rund 14 Prozent verbunden. Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen. Für den Flughafen Berlin-Tegel existiert ein Nachtflugverbot. Die Ergebnisse der Berliner Teilstichprobe stellen sich daher etwas anders dar: Hier war es vornehmlich die Tages-Lärmbelastung (gemessen zwischen 6 Uhr und 22 Uhr), die mit einem erhöhten Blutdruckrisiko einherging. Darüber hinaus ermittelten die Forscher die Straßenverkehrslärmbelastung der Anwohner. Dies geschah in Berlin mit Hilfe der Berliner Verkehrslärmkarte. Im Ergebnis ist auch für den Straßenverkehrslärm ein Zusammenhang zwischen Lärm und höherem Blutdruck nachweisbar. Steigt der mittlere Straßenverkehrslärmpegel (24 Stunden-Mittelwert) um 10 dB(A), erhöht sich das Risiko für Bluthochdruck um etwa zehn Prozent, im Schallpegelbereich von 45 bis 70 dB(A). Diese leichte Risikoerhöhung betraf vornehmlich Männer. Bei den Frauen war der Effekt nicht so stark ausgeprägt. Die Berliner Ergebnisse weichen im Vergleich zu den anderen Flughäfen insofern etwas von der Gesamtauswertung ab, als in Berlin der Straßenverkehrslärm einen etwas stärkeren Einfluss auf den Blutdruck hatte als der Fluglärm. Die subjektive Einschätzung der Lärmsituation der befragten Personen zeigt zudem, dass ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Lärmbelästigung des Flug- sowie des Straßenverkehrslärms und dem Schallpegel außerhalb der Wohnungen besteht: Je höher die Schallbelastung, desto höher die Belästigung der Menschen durch den Lärm. Die Forscher stellten fest, dass sich die Menschen bei gleicher Schallbelastung durch Fluglärm stärker gestört fühlen, als bisher aus früheren Untersuchungen bekannt. |
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Grundlagen der Wahrnehmung, Wirkung und
Beurteilung von Geräuschen
Entnommen LUA-NRW |
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Lärmquelle möchten Sie am liebsten ausschalten? Straßenverkehr: 766 Stimmen = 20,7%; Kinder: 714 = 19,3%; Handy-Gespräche 532 = 14,4%; laute Musik 386 = 10,4%; auf weiteren Plätzen lagen: Flugverkehr (4,9%), Schienenverkehr (2,3%), Schnarcher (8,2%), Baustellen (5,2%), Großraumbüro (2,7%), Maschinen am Arbeitsplatz (1,9%), Nachbars Rasenmäher (4,1%). Lärm....? Welcher Lärm? 5,7% Tolles Ergebnis - Kinderlärm ist Zukunftsmusik!!!!? |
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An den Rat
45699 Herten Betr.: Rücknahme der Anträge · Anregung gem. §24 GO NW von PRO-HERTEN vom 30.03.05 "PM10 in Herten-Süd"; · Anregung gem. § 24 GO NW von PRO-HERTEN vom 17.10.05 "LMP Stadt Herten" · Anregung gem. §24 GO NW von PRO-HERTEN vom 06.06.05 "Innerstädtisches Verkehrskonzept; Tempo 30 auf der südlichen Jägerstr. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zuerst bedanken wir uns für die gerade noch rechtzeitige Überbringung der Ratsunterlagen (16. Mai 2007, 18:30) bezogen auf o.a. Vorgänge, nachdem inhaltlich vorab in der Hertener Allgemeinen nachzulesen war, welches Ergebnis zu erwarten ist. Nach Durchsicht der den o.a. Anträgen beigefügten Beschlussvorlage - im Besonderen des durch die Verwaltung „Lärmminderungsplans Stadt Herten“ genannten Papiers - teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir oben bezeichnete Anträge zurückziehen. Wir bitten den Fraktionen dieses Schreiben in Kopie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Begründung: 1. Die uns gem. Hauptsatzung der Stadt Herten zustehende Zeit der „kurzen Erläuterung“ würde in Summe nicht einmal ausreichen, die nach dort nach unserer Einschätzung vorhandenen „Ungereimtheiten“ im so genannten LMP aufzuzeigen. Eine zeitsparende und erklärende PowerPoint-Unterstützung wurde uns mit Schreiben von 16.5.07 in Ihrem Namen durch Herrn Seidel zuvor bereits verwehrt (wir fragen uns, ob diese Untersagung in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden bzw. den Ältestenrat erfolgt ist). 2. Erstaunt hat uns aber v.a. das Ergebnis der langwierigen Arbeit am LMP, auf das wir sieben Jahre gewartet haben. Wir konstatieren das Fehlen des Berichtes. Mit Email vom 15.04.2002 hatte demgegenüber Herr Seidel mitgeteilt: „Es ist beabsichtigt, dass der Abschlussbericht des Teilprojektes 1 (Schallimmissionen Straßenverkehr) im Rahmen einer Vorlage im Juni 2002 den politischen Gremien vorgestellt wird.“ Wir gehen daher davon aus, dass die „Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BimSchV)“ die Verwaltung zum überstürzten Handeln gezwungen hat. Wir stellen darum folgende Frage in den Raum: warum befindet sich der fachliche Beitrag des beauftragten Gutachters nicht in den Unterlagen? Hierzu beantragen werden wir Akteneinsicht gem. IFG-NRW beantragen. Ohne Kenntnis dieses Gutachtens fehlt dem Rat - und jedenfalls uns - jede Grundlage zur Beurteilung der in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschläge. Nach unserer politischen Bewertung, ebenso nach unserer Rechtsansicht kann der durch die Verwaltung die Bauverwaltung Herten - freundlich gesagt: „eigenmächtig“ - modifizierte“ LMP keinesfalls als Richtlinie zukunftweisender Stadtentwicklungspolitik dienen. Bereits das dem so genannten LMP zugrunde liegende Zahlenmaterial entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Hierzu führt nämlich der Gesetzgeber (UBA) in seiner Druckschrift „Hinweise zur Lärmkartierung“ unter 1.4. „Bezugsjahr für die Lärmkartierung“ Folgendes aus: » (…) Gemäß § 47 c Abs. 1 BimSchV ist das Kalenderjahr vor der Berichterstattung maßgebend. Die Eingangsdaten für die Lärmberechnung sollten dabei die durchschnittliche Situation in den 12 Monaten von Januar bis Dezember widerspiegeln (…) « Tatsächlich wurden die dem so genannten LMP zugrunde liegenden Datenerhebungen in der Ferienzeit Sept. 2001 durch Schüler an den entsprechenden Knotenpunkten gezählt. Anzumerken ist weiterhin, dass bei früheren - mühseligen, der Verwaltung abgerungenen - Akteneinsichten in relevante Vorlagen, bedeutend genauere Darstellungen (sh. Anlage -1-) vorgefunden wurden. Solche finden sich heute nicht ansatzweise in der Verwaltungsvorlage bzw. dem sogenannten LMP. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass im Kreuzungsbereich Schützen/Nimrodstraße die Verkehrsbelastung zu diesem Zeitpunkt mit 14.370 (DTV) (Anlage-1) ermittelt wurde, im Zuge des Masterplans Innenstadt im Jahre 1999 mit 15.730 (DTV) (Anlage-2). Resultiert eine „Abnahme“ von 1.360 Kfz in Herten, wohingegen lt. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW der Kfz-Bestand im Kreis Recklinghausen im Zeitraum von 2001 bis 2006 um 11400 Kfz gestiegen ist. Die Plausibilität der Zahlen ist mithin nicht gegeben. Im Jahr 1985 hat weiterhin die Stadt Herten infolge einer (Lärm-) Klage eine genaue Lärmerhebung durchführen müssen (Kläger: Joachim Jürgens. Gutachten, Verw. Gericht Gelsenkirchen, sh. Beiakte 14K633/83-12). Hier wurde der Verkehr explizit über 24 Std. differenziert entsprechend den unterschiedlichen Kraftfahrzeugarten ermittelt. (z.B. 7 Bergetransporte / 24 Std.). Der damalige Lärmpegel wurde mit (10789 Kfz tagsüber) 77.11 dB(A) tags und (1222 Kfz nachts) 65,01 dB(A) nachts ermittelt. Die damalige festgestellte Belastung würde heute ausreichen, um entsprechend der EG-Richtlinie „Umgebungslärm“ entsprechende Maßnahmen ergreifen zu müssen. Bemerkenswert ist im Ergebnis, dass trotz allgemein steigender Verkehrsbelastung um ca. 67% im Zeitraum von 1980 bis 2006, heute die Verwaltung keinen wirklichen Handlungsbedarf erkennen mag. Hervorzuheben ist daher, dass der so genannte LMP der Stadt Herten - unserer Meinung zufolge - nicht den Vorgaben der einschlägigen Richtlinie entspricht. Es gibt weitere Defizite: gemäß § 5 BimSchV ist für die flächenmäßige Darstellung der Lärmbelastung ein Raster von 50 Meter oder weniger zugrunde zu legen. Um die geforderte Darstellung der Isobaren von 70 dB(A) und niedriger im Nahbereich von Quellen richtig abbilden zu können, ist für eine Berechnung und Darstellung der Lärmbelastung eine Rasterweite von 10m x 10m zu empfehlen. Dies gilt auch an Haus- und Schirmkanten. In diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, dass der Rat die Anlagen des LMP lediglich in schwarz-weiße Fassung erhalten hat. Offensichtlich sind wir von Pro-Herten die einzigen, denen das Material - Verwaltung ausgenommen - koloriert zur Verfügung steht. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der kurze Abriss der oben aufgeführten Punkte – die eine sachliche Beurteilung unser Anträge verunmöglichen, haben uns dazu bewogen, nach anderen Wegen zur Beseitigung der Missstände in unserer Stadt zu suchen. In Ihrer Vorlage wird entgegen früheren Behauptungen Ihres Baurates die Geschwindigkeitsbegrenzung als wirksames Mittel angesehen, die Lärmbelastung zu senken. Gleichzeitig weisen Sie aber unter Bezug auf die „Richtlinien für Bundesautobahnen und Straßen in der Baulast des Bundes“ darauf hin, dass die Anwendung dieser Maßnahmen im Stadtgebiet Herten nicht durchführbar ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den § 45 StVO aufmerksam. (im Anhang aufgeführt). Das Thema Lärm ist nicht nur nach unserem Dafürhalten ein dringliches Thema. Unumstritten ist heute, dass ab einer gewissen Lärmbelastung Anwohner von stark belasteten Verkehrsachsen körperlich geschädigt werden. Diese Grenze wird übrigens nachweislich auch durch die Zahlen der Verwaltungsvorlage überschritten. Maßnahmen zur Abhilfe sind unerlässlich. Verwaltung und Politik müssen sich hier in die Pflicht nehmen lassen. Anhand einer Maßnahme der Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Straßenschäden (Tempo 30) auf der Schützenstraße erlauben wir uns an dieser Stelle, eine Äußerung Ihrer Rechtsdirektorin zu dokumentieren. (Foto und Bericht der Hertener Allgemeinen vom 14.11.1998) Wie pervers muss die Aussage Ihrer Rechtsdirektorin klingen, wenn das UBA bei der derzeitigen Belastung ernsthafte kardiologische Schäden der Anwohner attestiert? Sind wir mittlerweile schon da angelangt, wo für Verwaltungen Stoßdämpfer von Autos wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Bürger ? Hochachtungsvoll Pro-Herten,
gez. Joachim
Jürgens, |
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Schlaflos in halb Herten Von Frank Bergmannshoff
HERTEN. Der von Politikern und Bürgern ersehnte Lärm-Minderungsplan ist da! Sieben Jahre, nachdem der Rat den Auftrag erteilt hat. Das Zahlenwerk sollte alle Lärmquellen in Herten erfassen und realistische Lösungen aufzeigen. Das eine tut er, das andere kaum. Das Gutachten der Aachener Aviso GmbH bewertet die A2 und die Hamm-Osterfelder-Bahn als "Lärm-Schleudern". Im Schnitt rattern tagsüber 35, nachts 20 Züge durch Herten. Auf der Autobahn sind täglich 93300 Fahrzeuge (Prognose für 2015: 107600) unterwegs. Nachts sind das die beiden Hauptlärmquellen. 43 Prozent des Stadtgebietes werden dann mit Pegeln über 45 Dezibel belastet. Ab diesem Wert, so der Gutachter, gibt es erhebliche Schlafstörungen. Als Lösungen bietet er Nachtfahrverbote und Tempo-Begrenzungen an - was Stadtbaurat Volker Lindner als unrealistisch einstuft. Weder die Bahn noch das Land (zuständig für die A2) wollten in Herten einen Präzedenzfall schaffen, auf den sich andere Städte berufen könnten. Beim innerstädtischen Verkehr sieht es nicht besser aus. Das Netz der Hauptverkehrsadern ist insgesamt 54 Kilometer lang. Nur für sieben davon zeichnet die Stadt verantwortlich, für den Rest das Land oder der Kreis. Eines haben alle drei gemeinsam: kein Geld. Kreisel, die den Verkehr flüssiger und leiser fließen lassen, werden daher nur dort gebaut, wo eine Kreuzung ohnehin marode ist. Auch auf so genannten Flüster-Asphalt braucht kein Anwohner hoffen. Der erfordert eine neue Straßenentwässerung, die keiner bezahlen will. Darüber hinaus, so Baurat Lindner, haben Kreis und Land andere Grundsätze. Tempo-Beschränkungen über gesetzliche Vorschriften hinaus oder Lkw-Nachtfahrverbote, wie sie der Gutachter für Schützen-, Ewald- und Feldstraße vorschlägt, lehnt das Land strikt ab. Was bleibt, ist eine lange Liste mit Straßen, die in Sachen Lärm unbedingt entschärft werden müssten. Ganz oben stehen Feldstraße (Innenstadt, Langenbochum), Hertener Straße (Westerholt), Schützenstraße, Ewaldstraße, Westerholter Straße (Langenbochum) und Bahnhofstraße. Insgesamt sind die Ortsteile Westerholt, Langenbochum und Mitte besonders stark betroffen. Der Baurat kann nur betonen, dass die Lärm-Werte in Herten zwar hoch sind - aber nirgendwo so hoch, dass man per Gesetz zum Handeln gezwungen sei. Gibt es gar nichts Positives? Doch. Die Mitarbeiter vom Nutzungsmanagement-Büro, die bisher nur Hausbesitzern an der Ewaldstraße geholfen haben, sollen künftig alle Süder Bürger bei Schallschutz-Maßnahmen beraten. Geld haben sie nicht zu vergeben. Wohl aber Tipps, wo es Kredite und Zuschüsse zum Beispiel für Spezialfenster gibt. 11.05.2007 | Quelle: Medienhaus Bauer |
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Presse-Information 022/2007 „Tag gegen Lärm“: Belastung in Deutschland zu hoch Umweltbundesamt für Trendwende bei Lärmbelastung der Bevölkerung Kaum ein Bürger oder eine Bürgerin bleibt in Deutschland von Lärm verschont. Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass etwa 13 Millionen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Geräuschpegeln belastet sind, die deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen. UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge sagt anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm am 25. April 2007 dazu: „Es ist höchste Zeit für eine Trendwende bei der Lärmbelastung der Bevölkerung. Denn: Lärm ist nicht nur lästig – er kann auch krank machen.“ Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie ist mit der vorgesehenen Information und Beteiligung der Bevölkerung wichtig, um die menschliche Gesundheit besser vor Lärm zu schützen. „Wir müssen mehr gegen die Lärmbelastung unserer Bevölkerung tun. Noch herrscht zu viel Ruhe um den Lärm“, so UBA-Chef Andreas Troge. Studien für das UBA zeigen, dass Verkehrslärm zunehmend Schlafstörungen verursacht und sich das Risiko erhöht, besonders an Störungen des Herz-Kreislauf-Systems zu erkranken:
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse spiegeln sich auch in Umfragen zur erlebten Lärmbelästigung der Bevölkerung im Wohnumfeld wider: Die Befragten stufen den Straßenverkehrslärm regelmäßig als größte Störung ein - vor anderen Faktoren, wie Autoabgase und Abwässer von Fabriken. Auch die kontinuierlich durchgeführte Online-Lärmumfrage des UBA zeigt diese Relevanz: 60 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fühlen sich vom Straßenverkehrslärm wesentlich belästigt. Trotz dieser bekannten negativen Auswirkungen des Verkehrs gab es keine Trendwende: Die Lärmpegel liegen unverändert auf einem hohen Niveau. Eine Ursache hierfür dürfte darin liegen, dass EU, Bund, Länder und Gemeinden die Wirkungen des Lärms bei ihren planerischen Entscheidungen bislang nicht ausreichend berücksichtigen, vor allem bei der Verkehrs- und städtebaulichen Planung. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie wird dieses Thema jedoch zukünftig stärker in die kommunale Planung eingebunden. Die Richtlinie sieht in einem ersten Schritt vor, die Lärmbelastung der Bevölkerung in großen Ballungsräumen und an Hauptverkehrswegen bis zum 30. Juni 2007 zu erfassen. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit sollen dann bis zum 18. Juli 2008 nationale Aktionspläne gegen den Lärm entstehen. Mit dieser verbindlichen Beteiligung der Bevölkerung könnte es zu einer breiten politischen Diskussion über die Lärmwirkungen kommen; auch bisher nur selten angewandte Maßnahmen - etwa lärmarme Straßenbeläge - könnten verstärkt Anwendung finden. Das UBA setzt sich bei der Lärmaktionsplanung für den Schutz der Bevölkerung und für anspruchsvolle Umweltqualitätsziele ein. Belastungswerte unter 65 dB(A)1 als 24-Stundenwert und 55 dB(A) im Nachtzeitraum einzuhalten, kann nur ein erster Schritt sein, um gravierende Gesundheitsrisiken und Schlafstörungen zu verhindern. Das UBA rät dazu, mittelfristig die Lärmbelastung auf 60 dB(A) als 24-Stundenwert und 50 dB(A) nachts zu senken. Ein
Faltblatt des UBA mit dem Titel „Lärm – das unterschätzte Risiko“
steht im Internet unter
http://www.umweltbundesamt.de
zum Download bereit. Die Studie „Verkehrslärm und Herz-Kreislaufrisiko“ (in Englisch) ist unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2997.pdf zu finden. Die Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ steht unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3153.pdf zur Verfügung. Mehr
Informationen zur Europäischen Umgebungslärmrichtlinie unter:
Ergänzende Presseinformationen zum Thema „Lärm“: Dessau, den 23.4.2007 |
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Der
Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. INTERNET: www.forumbesserhoeren.de , www.umweltbundesamt.de (Stichwort: Lärm) Lärm tut weh Die EU will die Bürger besser vor Gesundheitsschäden durch Krach schützen. Der ADAC unterstützt diese Initiative und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf
Lärm lässt Menschen leiden. Das zeigen nicht nur Hunderte Beschwerdebriefe von ADAC-Mitgliedern aus ganz Deutschland, sondern auch repräsentative Befragungen: Zwei Drittel der Bundesbürger fühlen sich durch laute Geräusche belästigt und gesundheitlich beeinträchtigt. Und die Politik macht Druck. Mit einer neuen Umgebungslärmrichtlinie setzt die Europäische Union die Mitgliedsstaaten unter Zugzwang. Bis Mitte dieses Jahres müssen die Kommunen in Ballungsräumen den Lärm ermittelt und in »Lärmkarten« dokumentiert haben. Wo Richtwerte überschritten werden, sollen Aktionspläne, die binnen Jahresfrist vorzulegen sind, dies ändern. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird das Thema sehr ernst genommen: Zurzeit erarbeiten Experten Richtwerte für den Nachtlärm. Der ADAC unterstützt die europäische Initiative und zeigt, dass es gute Lösungen zur Minderung des Problems gibt. Es sind Lösungen mit einer klaren Zielsetzung: unsere Mobilität zu erhalten. Denn diese ist das Rückgrat unserer Wirtschaft (Standpunkt Seite 56). Bisher wurden Lärmwirkungen weitgehend unterschätzt oder nicht kritisch genug gesehen. Behörden stellten sich oft taub, wenn sie mit Beschwerden konfrontiert wurden. Eine Erfahrung, die auch Familie Malz aus Vlotho an der Weser machen musste. Sie wohnt schon seit 50 Jahren an der L778. Doch mittlerweile dröhnen so viele Lastwagen, Pkw und Motorräder am früher eher beschaulichen Grundstück vorbei, dass bei geöffnetem Fenster nicht mehr an einen erholsamen Schlaf zu denken ist. »Alle unsere Bemühungen um Lärmschutz, bis hin zu Umweltminister Gabriel, liefen ins Leere «, berichtet Ulrich Malz. »Für eine Lärmschutzwand würden wir gerne ein Stück Garten opfern.« Wie auf der kleinen Landesstraße in Vlotho hat der Straßenverkehr vielerorts deutlich zugenommen. Dazu kommen Bahn- und stark gestiegener Flugverkehr. Von den etlichen anderen nervtötenden Lärmquellen ganz zu schweigen: laute Rasenmäher, Laubbläser, getunte Autos oder bis zum Anschlag aufgedrehte Musikanlagen. Den schlimmsten Krach verursachen die Brummis. Da hört sich einer so laut an wie zehn Pkw, und oft scheppert auch noch der ganze Aufbau. Aber was macht Fahrzeuge eigentlich laut? Beim Motor sind dies vor allem die Explosionsgeräusche bei der Spritverbrennung und die Luftströmung im Ansaug- und Abgastrakt – besonders bei hohen Drehzahlen. Ein weiterer ausschlaggebender Lärmfaktor ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch. Es entsteht, wenn Luft aus den Zwischenräumen der Reifenprofile zischend und pfeifend herausgedrückt wird. Im Trichter zwischen Fahrbahn und Reifenlauffläche wird die Schallabstrahlung wie bei einer »Flüstertüte« in eine Richtung gebündelt und führt durch Resonanzen zu einer Geräuschverstärkung – dem sogenannten Horn-Effekt. Und schließlich die Reifen selbst: Insgesamt sind alle noch zu laut, doch es gibt Unterschiede. Darüber erfährt der Kunde beim Reifenhändler oder Autokauf meist nichts. Aber beim ADAC kann er sich informieren. Der Club ermittelt und bewertet in seinen Reifentests grundsätzlich auch das Geräuschverhalten. Obwohl die Außengeräusche von Karossen und Motoren, zum Beispiel durch Motorverkapselung, in den letzten 25 Jahren um etwa zehn Dezibel (dB/A) gesenkt werden konnten, also nur noch halb so laut erscheinen, macht die gestiegene Anzahl der Fahrzeuge diesen Effekt wieder zunichte. So sind heute in den Städten, Ortschaften, auf Bundesstraßen und Autobahnen insgesamt 50 Prozent mehr Fahrzeuge unterwegs als noch vor 15 Jahren: rund 74 Prozent mehr Lkw, 44 Prozent mehr Pkw und 160 Prozent mehr Motorräder. Besonders der Lkw-Verkehr fällt hier ins Gewicht. Wie auch immer der Einzelne den Schall persönlich wahrnimmt (siehe auch Grafik oben) und beurteilt: Die Ohren schlafen nie. Lärm nimmt keine Rücksicht darauf, ob wir ihn hören wollen oder nicht. Er macht krank, vor allem nachts. Darüber ist sich Lärmexperte Professor Hartmut Ising aus Berlin mit vielen Wissenschaftskollegen einig. »Das Immunsystem arbeitet unter Lärmbelastung schlechter, Blutdruck und Infarktrisiko steigen. Und wenn man Ruhe braucht, bringt Krach die Körperchemie völlig durcheinander. Im Schlaf verursacht Lärm Stressreaktionen, auch dann, wenn man nicht aufwacht«, erklärt Ising. Er sieht eine gute Lösung in Nachtfahrverboten für laute Lkw in Wohngegenden. »In Österreich und in der Schweiz funktioniert das gut. Dort ist auch nicht gleich die Versorgung zusammengebrochen«, argumentiert der Fachmann. Verbote sind aber nicht die einzige Möglichkeit, die Komposition vieler verschiedener Geräuschpegel im Straßenverkehr zu bekämpfen. Technische Lösungen gibt es bereits genug, sie müssten nur viel konsequenter durch- und umgesetzt werden (siehe Standpunkt Seite 56). »Den Anfang könnte man mit dem Straßenerhalt machen«, schlägt ADAC-Verkehrsabteilungsleiter Björn Dosch vor. »Denn nichts, außer Kopfsteinpflaster, ist so laut wie eine kaputte oder schlecht geflickte Asphaltoberfläche.« Gegen Schlaglochpisten und abgesunkene Kanaldeckel ist technisch längst ein Kraut gewachsen, zum Beispiel konische Schachtrahmen, deren Form und Einbaumethode ein Absinken verhindern. Um das Reifen-Fahrbahn-Geräusch, die Hauptlärmquelle im Straßenverkehr, zu senken, haben sich offenporiger Asphalt (OPA) und Dünnschichtbelag bewährt. Zu diesem Ergebnis kam auch ein Vergleichstest, den der ADAC mit dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt hat. Thomas Beckenbauer, schalltechnischer Berater für Straßenbeläge, kann das aus seinen Erfahrungen nur bestätigen: »Das Besondere am OPA sind zusammenhängende Hohlräume, die den Schall schlucken, statt ihn zu reflektieren. Er ist der einzige Belag, der selbst bei Lkw erhebliche Lärmminderung bewirkt.« Auf Autobahnen ist dieser Effekt am größten. Auch Gummiasphalt, der erst auf wenigen Strecken getestet wird, lässt der ADAC-Untersuchung zufolge auf bessere Dezibelwerte hoffen. Hier werden dem Asphalt Gummipartikel aus Altreifen zugefügt. In Kombination mit solchen Straßenbelägen könnten zusätzlich leisere Reifen viel zur Geräuschminderung beitragen. »Wenn man grundsätzlich im höchsten Gang auf einem leisen Belag durch die Stadt fahren würde, könnte man das Reifen-Fahrbahn- und das Motorengeräusch spürbar eindämmen«, sagt ADAC-Experte Dosch. »Eine weitere Temporeduktion bringt in Innenstädten nichts.« Die Mobilität soll erhalten bleiben, der Lärm vermindert werden – schon jetzt kann jeder seinen Beitrag dazu leisten: Wer vorausschauend und niedertourig fährt, ist umweltschonend und zugleich leise unterwegs. Wer auf ein unsinniges Warmlaufenlassen des Motors verzichtet, verhält sich ebenfalls vorbildlich. Und wer für kleinere Strecken das Fahrrad nimmt oder zu Fuß geht, verursacht überhaupt keinen Schall. BETTINA MINUTILLO. |